Unsere Wochenstatistik
LIQUIDIERTE GMBH
84
LIQUIDIERTE AG
34
ABGESCHLOSSENE ABTRETUNGEN
28
1Muss ich für die Liquidation bei Ihnen persönlich vorbeikommen?
Nein, wir liquidieren Ihre Gesellschaft in Ihrer Abwesenheit, aufgrund einer von Ihnen unterschriebenen Vollmacht als Original in dreifacher Ausführung und einer Passkopie. Diese Vollmacht erhalten Sie nach Auftragserteilung von uns via E-Mail oder Post zugeschickt.
2Wie lange dauert die Liquidierung?
Wir benötigen 2-4 Arbeitstage nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen und Informationen. Nachdem die Öffentliche Urkunden (Liquidationsbeschluss) unserseits erledigt ist, benötigt das eidgenössische Handelsregisteramt für die Publikation noch einmal rund 7-8 Arbeitstage. Eine Expressliquidierung ist möglich, in diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch unter +41 52 551 00 05 bei unseren Experten.
3Wann wird die Gesellschaft nicht mehr im Handelsregister ersichtlich sein?
Die Löschung ist von den Liquidatoren erst nach Beendigung aller Liquidationshandlungen anzumelden, frühestens jedoch ein Jahr nach der Veröffentlichung des dritten Schuldenrufes im SHAB. Die Löschungsanmeldung kann indessen bereits nach Ablauf von drei Monaten erfolgen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden. Eine Expressliquidierung ist möglich, in diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch unter +41 52 551 00 05 bei unseren Experten.
4Wie und wann bezahle ich die Fr. 650.00 für die Liquidierung?
Nachdem die Auftragserteilung bei uns via Formular (elektronisch) eingetroffen ist, senden wir via E-Mail oder Post die Vollmachten und die Rechnung zu. Die Rechnung sollte in voraus und sofort bezahlt werden, somit kann unser Partnernotar die Beurkundung nach Zahlungseingang vornehmen.
5Was muss ich während der Liquidierung machen?
Nachdem wir die Liquidierungsunterlagen erstellt haben und sie am Handelsregisteramt zur Eintragung weitergeleitet worden sind, muss eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt werden. Der Liquidator muss alle laufende Vertrüge und Geschäfte sofort beenden (Verträge wie; Versicherungen, Werkverträge, Leasingsverträge etc.). Sollte die Gesellschaft während des Liquidationsprozesses eine Überschuldung feststellen, so muss der Liquidator unverzüglich gemäss Art. 743 Abs. 2, und Art. 725 OR, die Eröffnung des Konkurses beim zuständigen Konkursgericht beantragen. Die Gebühren für die Bearbeitung kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
6Kann ich Express liquidieren?
Ja, die Express Liquidierung ist bei uns möglich. Die Expressliquidierung wird durch unseren Notar als höchster Priorität behandelt, dazu werden zusätzliche Kosten von CHF 220.00 exklusive MwSt. anfallen.
7Muss ich zwingend der Liquidator sein?
Während dem Liquidationsprozess sind viele gesetzliche Handlungsvorschriften zu berücksichtigen. Fehlt Ihnen die Zeit, sich das Wissen anzueignen, dann können Sie ein Liquidator beauftragen, welcher Ihre Interessen im Liquidationsprozess vertreten kann. Für einen Kostenvorschlag nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, diese variieren ja nach Aufwand und Komplexität.
ORSINI Treuhand GmbH – Treuhand
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